1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Brauerei M.C. Wieninger – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind.

    Für Verbraucher verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
     
  2. Lieferung/Qualität

    Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einwandfreier Qualität herstellen und liefern. Ist die Brauerei durch höhere Gewalt, gesetzliche Vorschriften oder Verwaltungsanordnungen oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Lieferung gehindert, so ist sie berechtigt, gleichwertige Erzeugnisse einer anderen Brauerei zu liefern bzw. liefern zu lassen. Dar-über hinaus hat die Brauerei das Recht, den Käufer auch durch Rechtsnachfolger, Fusionsnachfolger und/oder sonstige berechtigte Dritte zu beliefern.
     
  3. Mängelhaftung

    Für gewerbliche Kunden gilt folgendes: Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden unverzüglich der Brauerei gegenüber zu rügen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Andernfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

    Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mängelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen.

    Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht.

    Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Brauerei bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hin-ausgehende Vereinbarung getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen die Brauerei gilt ferner Ziffer 4 entsprechend.

    Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 4 (sonstig Schadenersatzansprüche). Weitergehende oder andere als unter dieser Ziffer geregelte Ansprüche des Kunden gegen die Brauerei bzw. Erfüllungsgehilfen der Brauerei, ihren gesetzlichen Vertretern und Betriebsangehörigen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
     
  4. Schadenersatz
     

    Schadens- und Aufwendungsansprüche des Kunden (im folgenden Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichten aus dem Schuld-verhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

    Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

    Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist.

  5. Lieferschein – Unterschrift

    Sollte der Kunde die Eintragungen auf dem Lieferschein nicht durch seine Unterschrift quittiert haben, gelten die Ein-tragungen als anerkannt, wenn keine schriftliche Reklamation innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung des Liefer-scheines erfolgt.
     
  6. Zahlung
     
    1. Preise

      Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen bzw. verein-barten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preis-änderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirk-sam.
       
    2. Fälligkeit

      Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlung durch Scheck oder Lastschrift ist die Zahlung erst mit der vorbehaltlosen Gut-schrift auf einem unserer Konten bewirkt.
      Bei Zahlungen durch das SEPA-Lastschriftverfahren: Die jeweils fälligen, wiederkehrenden Zahlungen werden zum 01. eines jeden Monats vom Konto des Kunden durch die Brauerei eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, dann verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den darauffolgenden Arbeitstag.
       
    3. Abrechnungsbestätigung

      Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
       
    4. Verzug

      Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.
       
    5. Aufrechnung/Zurückbehaltung

      Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
      Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
       
    6. Reihenfolge der Verrechnung von Zahlungen

      Die Brauerei ist berechtigt Zahlungen des Kunden nach ihrer Wahl auf alle Forderungen gegen den Kunden aus ihrer Geschäftsverbindung zu verrechnen
       
    7. Verjährung

      Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen die Brauerei beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache bzw. in sonstigen Fällen mit der Fälligkeit des An-spruchs. Diese Regelung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
       
    8. Eigentumsvorbehalt

      Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Brauerei bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeit-punkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor.
      Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
      Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zu Sicherung Dritten übereignet werden.
       
  7. Leergut
     
    1. Eigentum

      Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Markenkenn-zeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leer-gut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
       
    2. Pfand

      Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
      Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
       
    3. Rückgabe

      Der Kunde hat das Leergut im ordnungsgemäßen Zustand zu-rückzugeben. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Soweit es sich um Einheitsflaschen und –träger oder Leergut anderer Hersteller handelt, ist Leer-gut gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kasten mit den jeweils hierfür vor-gesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
      Zurückgegebene unsortierte Träger werden zum niedrigsten Pfandsatz erstattet. Fehlendes, beschädigtes oder betrieblich nicht mehr verwendbares Leergut (Kasten, Flaschen, Fässer, Paletten etc.) wird mit dem Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Das Pfand wird dabei angerechnet.
      Bei Flaschen wird ein Abzug neu für alt vorgenommen. Dieser Abzug beträgt regelmäßig 10 % des Wiederbeschaffungs-preises. Dem Käufer bleibt vorbehalten, die Berechtigung eines höheren Abzugsbetrages nachzuweisen.
       
    4. Leergutauszüge

      Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutaus-züge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hin-gewiesen hat.
       
    5. Leergut – Rückgabe Ware

      Rückgabe von Getränken ohne Beanstandung wird nur zum Pfandwert zzgl. Mehrwertsteuer erstattet.
       
  8. Leihgegenstände
     
    1. Festeleihmobiliar

      Stellt die Brauerei dem Kunden für Veranstaltungen Kühlgeräte, Festemöbel etc. zur Verfügung, so wird hierfür eine Miete zu den jeweils gültigen Mietkonditionen der Brauerei erhoben.
       
    2. Leihgegenstände

      Entliehene Gegenstände hat der Kunde pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten instand zu halten, bei Verlust zu er-setzen und auf Verlange gegen Beschädigung oder Untergang zu versichern.
       
  9. Sonstiges
     
    1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

      Der Gerichtsstand für Kaufleute ist der der Brauerei - Traun-stein. Insbesondere ist dies der Gerichtsstand in den Fällen, in denen der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeit-punkt der gerichtlichen Geltendmachung vertraglicher oder sonstiger Ansprüche nicht bekannt ist.
      Erfüllungsort ist Teisendorf.
      Es gilt deutsches Recht
       
    2. Datenverarbeitung

      ​​​​​​​Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein.